Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Auch wenn die große Abmahnwelle zur DSGVO ausgeblieben ist, macht dieser Referentenentwurf aus dem SPD-geführten Justizministerium Sinn: "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs". Der vorliegende Referentenentwurf führt in den Fällen eine Abmahnbremse ein, in denen Verstöße "in nur unerheblichem Maße" die Interessen der anderen Marktteilnehmer beeinträchtigt. Prima, könnte man meinen.

Leider hat dieser Entwurf jedoch keinen direkten Bezug zu Abmahnungen bei Datenschutzverstößen, so wie es der im Bundesrat eingebrachte Antrag des Freistaates Bayern fordert. Es bliebt nur zu hoffen, dass das Gesetz noch entsprechend angepasst wird und demnächst Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht in den Anwendungsbereich des UWG fallen.

Doch der Referentenentwurf bietet auch durchaus sinnvolle Regelungen:

  • Der fliegende Gerichtsstand soll abgeschafft werden, was bedeutet, dass das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Bisher konnte der Kläger quasi frei den Gerichtsstand wählen, so dass sich ein Unternehmer aus Holstein plötzlich in der tiefsten Eifel vor Gericht wiederfand.
  • Zukünftig sollen nur noch von den Unternehmen Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können, wenn sie "in nicht unerheblichem Maße ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen".
  • Ein Aufwendungsersatz für Mitbewerber und qualifizierte Wirtschaftsverbände bei unerheblichen Verstößen wird ausgeschlossen.
  • Ein Kostenerstattungsanspruch (Rechtsanwaltskosten) des Abgemahnten im Falle der missbräuchlichen Abmahnung wird eingeführt.

Wenn ich mir für den Herbst 2018 etwas wünschen könnte, dann ist es, dass die Politik ein deutlicheres Zeichen gegen Abmahnungen bei Datenschutzverstößen setzt als es mit dem aktuellen Referentenentwurf geschieht.

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Ingo Goblirsch LL.M.
Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz & Informationssicherheit
Aachen