- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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DSGVO-Gazette #42: NIS2-Richtlinie schlank und effizient umsetzen
Hallo zusammen,
in diesem Artikel stelle ich Ihnen die Maßnahmen zur Umsetzung des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) für eine "wichtige Einrichtung" vor. Die folgende Darstellung der notwendigen Maßnahmen basiert auf dem aktuellen Diskussionspapier des Bundesministeriums des Innern und für Heimat „Wirtschaftsbezogene Regelungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland“.
Grundsätzlich müssen die EU-Mitgliedsstaaten die NIS2-Richtlinie bis spätestens dem 17.10.2024 umsetzen (Artikel 41 NIS2). Das NIS2UmsuCG soll im März 2024 verkündet werden (6 Monate vor Inkrafttreten). Mit dem Inkrafttreten sind alle Anforderungen direkt verbindlich umzusetzen – eine Umsetzungsfrist ist nicht vorgesehen. Entsprechend ist es sinnvoll, zeitnah mit den Arbeiten zur Umsetzung der Anforderungen zu beginnen. Bis zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger lässt sich somit nicht verbindlich sagen, welche Anforderungen das NIS2UmsuCG fordern wird.
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