- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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DSGVO-Gazette #42: Alles (!) rund um Auskunftsanfragen
Hallo zusammen,
immer mehr Unternehmen erreichen Auskunftsanfragen zum Datenschutz von betroffenen Personen. Diese Auskunftsanfragen sind verpflichtend von den Unternehmen, also den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung, zu beantworten. Sie basieren immer auf das Recht auf Auskunft nach Art. 15 EU-Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DSGVO.
Die Gründe für solche Anfragen von Betroffenen können sehr unterschiedlich sein. Zum Beispiel als Ersatz für eine sonst nicht wirksame „Akteneinsicht“ durch Rechtsanwälte, welche die Personalakte oder die Kunden- und Vertragsakte einsehen möchten, im Rahmen von Abfindungsverhandlungen oder – sehr umfangreich – auch bei Kündigungsschutzklagen. Ggfs. haben Sie auch Auskunftsanfragen von – zumeist abgelehnten - Bewerbern erreicht. Neben Trotzreaktionen von enttäuschten Kunden oder Bewerbern kann auch der bloße Spieltrieb ein Grund sein, um eine Auskunftsanfrage zu stellen.
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