- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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DSGVO-Gazette #45: Was müssen Sie zu Datenschutz bei Apps beachten
Liebe Leserinnen und Leser,
viele Unternehmen bieten mittlerweile eigene Apps an. Ob als Apotheke, als Fussballverein, als Stromanbieter, als Bank, als Fitnessstudio oder als Friseursalon. Die Angebote von App-Anbietern, in kürzester Zeit und mit geringem Aufwand eine eigene App zu erzeugen, ist verlockend und wird häufig angenommen. Doch was die wenigsten wissen, die eine App für Ihr Unternehmen Ihr Eigen nennen ist, dass sie sich damit auch eine Menge datenschutzrechtlichen Ärger einhandeln können. Denn wer kennt schon die Datenschutz-Anforderungen an eine App und wer kann dies dann auch noch selbstständig überprüfen? Deswegen dient dieser Beitrag dazu, für Sie bei dem Thema Lichts ins Dunkel zu bringen.
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