Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO

Die heutige Ausgabe von "Die DSGVO-Gazette" beschäftigt sich mit Ihrer Reaktion auf Auskunftsanfragen nach Art. 15 DSGVO. Fazit: Abwarten und Tee trinken ist keine Option!

Jedem, dessen Daten Sie verarbeiten, hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Soweit – so gut. Nur wie sollten Sie reagieren, wenn ein solches Auskunftsverlangen Sie erreicht? Erstmal haben solche Auskunftsschreiben verschiedene Gesichter: Normalerweise formuliert ein Betroffener seine Aufforderung zur Auskunft nach Art. 15 DSGVO in ein paar freundlich, aber bestimmt, formulierten Sätzen und sendet diese Anfrage an die richtige Stelle im Unternehmen – den Datenschutzbeauftragten oder die Geschäftsführung. Es geht aber auch profaner – Selbst eine einfache eMail oder Postkarte mit den Worten „Geb mir Auskunft zu meinen Daten.“ oder „Ich will wissen, was ihr mit meinen Daten macht!“ reicht, damit sich der Verantwortliche für die Datenverarbeitung nach den Anforderungen des Art. 15 DSGVO messen lassen muss.

"Die DSGVO-Gazette" #2 - Erlass von Bußgeldern in Deutschland nimmt Fahrt auf

Die heutige Ausgabe von "Die DSGVO-Gazette" beschäftigt sich mit dem aktuell zu beobachten den Erlass von Bußgeldern. Denn derzeit entdecken die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in Deutschland den Art. 83 DSGVO und verhängen "im großen Stil" Bußgelder. Damit berücksichtigen sie insbesondere, dass die Bußgeldhöhe in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. Und auch ich musste meine Meinung dabei ändern. Denn bisher habe ich das Damoklesschwert Bußgeld nie hoch gehalten, um Angst zu schüren. Das ist jetzt anders.

"Die DSGVO-Gazette" #1 - Patientendaten in Gefahr / Datenschutz in Arztpraxen

Die heutige Ausgabe von "Die DSGVO-Gazette" beschäftigt sich mit dem Umgang zu Gesundheitsdaten:

  • Celler Arztpraxis offen wie ein Scheunentor - 30000 Datensätze zu Patientendaten
  • NDR-Untersuchung: Fehlversand von Patientendaten ist weit verbreitet
  • 105.000 Euro Bußgeld gegen ein Krankenhaus - Was ist passiert?
  • Fazit: Wie verhindere ich es mit meinem Gesundheitsunternehmen (Arzt, Pflegedienst, Apotheke, medizinisches Versorgungszentrum, Pflegeheim, Krankenhaus), selber in den Fokus zu kommen?

Finger weg von Consent-Management-Tools!

Sie wachsen wie Pilze aus dem Boden: Junge Start-Ups und alte Platzhirsche entwickeln beinahe wöchentlich neue Angebote für Consent-Management-Tools. Alle haben eins gemeinsam: Sie können nicht erklären, worin der Vorteil ihrer Lösung gegenüber ein paar eigenen Zeilen JavaScript liegt. In diesem Artikel erkläre ich die Funktionsweise von Consent-Management-Tools bzw. Einwilligungsmanagement-Werkzeugen, stelle ihre Nachteile dar (neben dem Preis) und biete eine funktionierende Alternative.