- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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Neues von den Aufsichtsbehörden: Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien (2019)
- "Die Konsequenz, welche die Aufsichtsbehörden hieraus ziehen, dürfte für Wirbel sorgen.", schrieb der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
- "Die Bewertung der Rechtslage (...) durch die Datenschutzkonferenz (DSK) (...) knapp einen Monat vor Anwendbarkeit der DS-GVO ist (...) weder zutreffend noch hilfreich.", schrieb der Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft,Telekommunikation und neue Medien e.V.
- Andere Autoren witterten durch die damalige Positionsbestimmung Futter für die Abmahnindustrie - Abmahnungen im großen Stil sind jedoch glücklicherweise ausgeblieben.
- veröffentlichte am 30.04.2018 noch den wertvollen Hinweis, dass die Positionsbestimmung "keine Entschließung" ist, im Hinblick auf die rechtliche Einordnung der Aussagen des Datenschutzkonferenz. ,
Doch nun haben die Aufsichtsbehörden nachgeliefert und aus der Positionsbestimmung eine Orientierungshilfe gemacht. Auch eine Orientierungshife ist keine Entschließung. Sie aus diesem Grund jedoch weiterhin zu ignorieren wäre jedoch die falsche Reaktion.
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