- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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DSGVO-Gazette #16: Nutzung von Mailchimp wurde durch Bay LDA untersagt
Mailchimp gehört zu den größten Teilnehmern auf dem Markt für eMail-Marketing. Das Unternehmen nutzt als Logo einen Affen mit einer US-Postbotenkappe. Mailchimp ist unter anderem deswegen so erfolgreich, weil bei kleineren Nutzerzahlen keine oder nur geringe Kosten entstehen. Bis heute ist es für Unternehmen mit bis zu 2.000 Empfänger kostenfrei nutzbar. Anstatt den ersparten Aufwand in die Einrichtung eines datenschutzkonformen eMail-Newsletters zu stecken, wird lieber der Affenkopf in den Sand gesteckt und auf eine Beschwerde eines Nutzers gewartet. So ist es diese Woche einem Unternehmen in Bayern ergangen. Das Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht hat einem Unternehmen die Nutzung von Mailchimp untersagt - völlig zu recht.
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