- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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DSGVO-Gazette #13: EDPB veröffentlicht Leitlinien zu Privacy by Design und Privacy by Default
Die "Guidelines 4/2019 on Article 25 Data Protection by Design and by Default" (DPbDD), oder übersetzt Leitlinien 4/2019 zu Artikel 25 (DSGVO) Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen, wurden letzte Woche veröffentlicht. Was klingt wie ein Zungenbrecher sind unverbindliche Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses, um sich als Softwareentwickler und Diensteanbieter dem sperrigen und abstrakten Regelungen des Artikel 25 zu näher.
Die gute Nachricht zuerst: Es sind allesamt nur Beispiele, Hinweise, Empfehlungen und unverbindliche Tipps. Der noch aus dem Entwurf der Leitlinien hervorgehende harte Kurs des EDPB, absoluten Datenschutz an allen Ecken und Enden zu fordern, wurde (glücklicherweise) nicht durchgezogen.
Die Leitlinien definieren zu Beginn Begriffe, die sonst immer gut waren für 3 Stunden Stammtischgespräch, z. B. Was ist eigentlich "state of the art" beziehungsweise "Stand der Technik"? Wenn das bei ihrem Stammtisch nicht Thema ist, lesen Sie einfach weiter...