- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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"Die DSGVO-Gazette" #9: Maßnahmen zum Schutz persbez. Daten bei der Übermittlung per E-Mail
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder - im speziellen der Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ hat eine Orientierungshilfe herausgebracht. Und das ist schon was besonderes, denn Orientierungshilfen sind in der Regel sehr gut ausgearbeitete Unterlagen, in denen die Landesdatenschutzbeauftragten aktuelle Themen aufgreifen und fallabschließend festlegen. Der Name "Orientierungshilfe" mag zwar nicht-bindend klingen, jedoch sollte ich jeder gute Argumente überlegen, wieso er bei seiner Datenverarbeitung den Empfehlungen der Landesdatenschutzbehörden nicht folgt.
Im Fall dieser Orientierungshilfe zum "Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail" ermöglichen die Landesdatenschutzbeauftragten nun offiziell eine Abkehr von der Ende-zu-Ende Verschlüsselung unter gewissen Voraussetzungen. Sie bieten allen Verantwortlichen die Möglichkeit - im manchen Fällen - auf eine obligatorische Transportverschlüsselung auszuweichen.
Trotzdem müssen Verantwortliche und deren Datenschutzbeauftragte beide Verfahren voneinander abwägen, bevor sie sich für eine Maßnahmen entscheiden.