- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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"Die DSGVO-Gazette" #5 - Was können Sie von ihrem Datenschutzbeauftragten verlangen? Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Datenschutzbeauftragten!
Ich möchte nicht im Detail erläutern wann ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, oder ob fakultativ ein Datenschutzbeauftragter benannt werden kann. Es geht um die Situation danach – was können Sie als Unternehmer, als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung von Ihrem benannten Datenschutzbeauftragten erwarten. Dabei konzentriere ich mich auf externe Datenschutzbeauftragte. Dies hat zwei Gründe:
- Interne Datenschutzbeauftragte stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis mit Ihnen. Sie haben weniger Probleme, diese zum Arbeiten zu kriegen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
- Interne Datenschutzbeauftragte haben häufig nicht das Know-How eines externen Datenschutzbeauftragten, weswegen Sie von internen Datenschutzbeauftragten rein fachlich weniger erwarten können. Auch hier bestätigen Ausnahmen wieder die Regel.
Sie haben also den Dienstleistungsvertrag und die Benennungsurkunde des externen Datenschutzbeauftragten unterschrieben und erwarten nun natürlich viel: Volle Haftungsübernahme, 24x7 Support (eMail, Mobiltelefon, persönlich), Fünfe mal gerade sein lassen beim Newsletter für Bestandskunden, Know-How zu aktuellen gerichtlichen Auslegungen, ein enger Draht zur Aufsichtsbehörde, volles Einfühlvermögen bei Ihren Kunden?