Wer kennt sie nicht, die Cookie-Banner. Sie informieren den Nutzer der Internetseite meistens darüber, dass Cookies gesetzt werden. Diese Cookies können unterschiedlichen Zwecken dienen. Viele Cookies sind technischer Art, d. h. ohne das Setzen eines solchen Cookies gehen wesentlichen Funktionalitäten der Internetseiten verloren, beispielsweise „Zurück zur Ergebnisliste“ oder „Warenkorb“. Andere Cookies schalten personalisierte Werbung, weil der Nutzer beim letzten Zugriff auf die Internetseite bei dem nun beworbenen Artikel ausgestiegen ist. Ganz findige Cookies überwachen (oder „tracken“) das Verhalten von Internetnutzer, und zwar im Internet umspannend. Diese Cookies sorgen dafür, dass Nutzer völlig gläsern werden und jede digitale Regung registriert und ausgewertet wird.
Mit dem heutigen Urteil gegen Planet49 (C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) europaweit (und damit DSGVO-weit) klar gemacht, dass Cookies nur gesetzt werden dürfen, wenn eine Einwilligung durch den Nutzer erfolgt ist. Diese Einwilligung muss freiwillig sein und setzt ein aktives Handeln voraus. Es dürfen keinerlei Bedingungen an die Einwilligung geknüpft werden. Eine Weiternutzung des Internetangebots ohne Einwilligung muss also weiterhin möglich bleiben – nur eben ohne „Warenkorb“ und „Zurück zur Ergebnisliste“.
Weiterlesen: Datenschutz hat nichts mit Cookie-Banner zu tun – Urteil gegen Planet49 – Einwilligungen Pflicht