154 (!) einzelne Gesetze hat der Deutsche Bundestag etwas außerhalb der „Prime-Time“ um 01:30 Uhr Freitagmorgen beschlossen, um den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung schrittweise zu entsprechen. Dramatisch – könnte man meinen – wäre da nicht im nächsten Tagesordnungspunkt die mit Spannung erwartete Ferkelbetäubungssachkundeverordnung dran gewesen.
Aber zurück zum Thema: Eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), welche bei den 154 Gesetzen dabei war, bestimmt, dass Unternehmen erst ab 20 Mitarbeitern verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten benennen[1] müssen. Diese Änderung hat mehr Auswirkungen auf die Datenschutz-Branche als auf die Unternehmen selbst. Doch was sind nun die Auswirkungen für Unternehmen? Ich habe es mal in einer Übersicht zusammengefasst:
Weiterlesen: Schwellwert zur verpflichtenden Benennung eines Datenschutzbeauftragten auf 20 Beschäftigte...