Datenschutz für Ihre Praxis-Webseite – mehr als nur ein Muster aus dem Generator
Ich wage eine kühne Behauptung: Annähernd jede Webseite (einer Arztpraxis) ist abmahnfähig. Sei es wegen Cookies, Google Analytics, fehlendem SSL, der fehlenden Information beim Formular bzw. den Stellenanzeigen oder wegen des falschen Verweises zur Datenschutzerklärung nach dem letzten Update … überall kann sich noch ein Fehler eingeschlichen haben oder unerkannt geblieben sein.
Es reicht nicht aus, die Datenschutzerklärung durch einen Generator erzeugen zu lassen und am Ende zu hoffen, dass Ihre Webagentur oder die Kassenärztliche Vereinigung (von denen haben Sie ja die Vorlage für die Datenschutzerklärung) für die Abmahnung aufkommt. Denn die Webseite ist die Visitenkarte Ihrer Arztpraxis und es soll nicht das Eldorado von Abmahnanwälten werden. Deswegen sollte der Datenschutz für die Webseite Ihrer Arztpraxis auch mit der höchsten Priorität angegangen werden. Sie glauben, Ihre Webagentur hat das schon erledigt? Na, dann müssen Sie ja nicht weiterlesen…
Weiterlesen: Blogserie Datenschutz in der Arztpraxis - Teil 1: Datenschutz für Ihre Praxis-Webseite