- Ingo Goblirsch LL.M. - Datenschutzbeauftragter aus Aachen
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DSGVO-Gazette #41: Doppelt eingewilligt hält besser - Google Consent Mode V2
Hallo zusammen,
nicht Google, sondern der europäische Gesetzgeber, hat sich mit Artikel 5 Abs. 2 lit b Digital Markets Act (DMA) etwas einfallen lassen, was zu Änderungen auf Ihrer Internetseite führen muss. Wenn Sie sich diesen Gesetzesartikel durchlesen, fühlen Sie sich in Game of Thrones versetzt. Da ist die Rede von "Torwächtern", den "Diensten" einer "Plattform" oder von "unfairen Praktiken". Tatsächlich halten Sie jedoch nicht einen Roman von George R. R. Martin vor der Nase, sondern Sie schmökern gerade in dem neusten, was die Europäische Kommission rausgebracht hat: das Gesetz über digitale Märkte. Google hat als eben als ein solcher "Gatekeeper" hierauf reagiert und verpflichtet seine Analytics-Kunden, für sich ebenfalls eine Einwilligung abzuverlangen. Nun aber erstmal von vorne:
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