Auskunft - Datenpanne - Beschwerde
Ob Auskunftsersuchen, Datenpanne oder Beschwerde: Sie benötigen erfahrene Hilfe zum richtigen Umgang mit diesen Situationen.
Wir beraten Sie dabei, die notwendigen Schritte zügig und richtig einzuleiten. Wichtig ist, dass Sie in diesen Situationen sofort / so früh wie möglich mit uns in Kontakt treten.
Melden Sie sich, auch wenn schon Post von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde erhalten haben.
Betroffenen professionell Auskunft geben
Auskunftsersuchen nach Art. 15 EU-DSGVO beantworte ich für Sie strukturiert, vollständig und wiederholbar.
Jedoch muss das vorbereitet sein: Wenn eine Anfrage kommt, bleibt ein Monat, um bis zu 20.000.000 € Bußgeld (Art. 83 Abs. 5b EU-DSGVO) zu vermeiden.
Datenpanne vorbeugen und sorgfältig bearbeiten
Um Datenschutzvorfälle (Datenpannen) zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen, berate ich Sie bei der verpflichtenden Umsetzung angemessener, vorbeugender Maßnahmen.
Im Fall einer Datenpanne analysiere ich diese und gemeinsam leiten wir alle notwendigen Maßnahmen (z. B. Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb 72h) ein.
Datenschutzbeschwerde
Ihre Kunden oder (ehemaligen) Mitarbeiter haben sich über das Datenschutz-Niveau in ihrem Unternehmen persönlich beschwert? Die Betroffenen können sogar konkrete Sachverhalte nennen und nachweisen, dass die Anforderungen des Datenschutzes nicht eingehalten wurden? Gehen Sie davon aus, dass Sie auch zeitnah danach eine Anfrage der zuständigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Informationssicherheit erhalten. Treten Sie deswegen in einer solchen Situation direkt mit uns in Kontakt. Oder noch besser: Erfüllen Sie den Datenschutz aktiv und nutzen Sie unser stufenweises Vorgehensmodell.