DSGVO & AI ACT

KI rechtssicher und datenschutz-konform einsetzen

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, KI-Anwendungen datenschutzkonform zu gestalten und die Anforderungen von DSGVO und AI Act sicher umzusetzen.

Künstliche Intelligenz bezeichnet Systeme, die Aufgaben ausführen können, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern, etwa das Erkennen von Mustern, das Verstehen von Sprache oder das Treffen von Entscheidungen.

KI-Systeme verarbeiten häufig große Mengen an Daten, darunter auch personenbezogene Daten. Damit verbunden sind besondere Risiken, etwa in Bezug auf Transparenz, Fairness oder ungewollte Diskriminierung. Deshalb achten wir besonders darauf, dass unsere Kunden bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Anwendungen der Schutz Ihrer Daten jederzeit gewährleisten können. Unser Ziel ist es, dass diese moderne Technologie verantwortungsvoll und im Einklang mit den geltenden Datenschutzstandards eingesetzt werden kann.

Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet Unternehmen, Daten rechtmäßig, transparent und zweckgebunden zu verarbeiten. Zentrale Prinzipien sind:

  • Datenminimierung

  • Zweckbindung und Transparenz

  • Integrität und Vertraulichkeit

  • Rechenschaftspflicht

  • Betroffenenrechte

  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei hohem Risiko

Diese Vorgaben gelten unabhängig von der eingesetzten Technologie und müssen fortlaufend überprüft und angepasst werden.

Der AI-Act ergänzt die DSGVO um spezifische Anforderungen für KI-Systeme. Im Mittelpunkt steht die Einstufung von KI-Anwendungen in Risikokategorien:

  • Unannehmbares Risiko: Verboten, z. B. bei Social Scoring oder manipulativen Systemen.

  • Hohes Risiko: Zulässig, aber stark reguliert (z. B. KI in Medizin, Bildung, Bewerberauswahl). Hier gelten strenge Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz und menschliche Aufsicht.

  • Begrenztes Risiko: Erlaubt mit Transparenzpflichten, etwa bei Chatbots.

  • Minimales Risiko: Frei einsetzbar, z. B. bei Spam-Filtern oder KI in Spielen.

Die Risikoeinstufung hängt vom Zweck, den betroffenen Personengruppen und den potenziellen Auswirkungen auf Grundrechte ab. Neue Anwendungsfälle oder technologische Entwicklungen können eine Neubewertung erforderlich machen.

Häufig gestellte Fragen

LLMs wie ChatGPT oder ähnliche Systeme verarbeiten Daten in abstrakten mathematischen Repräsentationen. Dennoch können beim Training und Einsatz personenbezogene Daten betroffen sein. Deshalb gilt hier die DSGVO, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Betroffenenrechte. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Auskunfts- oder Löschungsansprüche umgesetzt werden können, und Nutzerinnen und Nutzer klar über die Datenverarbeitung informiert werden. Wenn möglich, sollten Daten anonymisiert oder pseudonymisiert werden.
Auch die Infrastruktur ist entscheidend: Der Betrieb auf eigener Hardware („on-premise“) bietet maximale Kontrolle, aber auch DSGVO-konforme Cloudlösungen sind möglich, wenn sie eine verschlüsselte Übertragung und einen beschränkten Administratorzugang bieten.